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Motorola erwirkt Vertriebsverbot gegen Microsoft!!



Der US-Mobilfunkkonzern Motorola Mobility hat im Patentstreit mit Microsoft eine Verfügung gegen den weiteren Vertrieb verschiedener Produkte des US-Softwareriesen in Deutschland erwirkt. Das Landgericht Mannheim hat am Mittwoch mit einiger Verspätung entschieden, dass Microsoft mit seinen Produkten zwei Motorola-Patente verletzt, die zum Videokomprimierungsstandard H.264 gehören. Laut der Verfügung ist Microsoft untersagt, die angegriffenen Produkte weiter in Deutschland zu vertreiben – dazu gehören das Betriebssystem Windows 7, der Browser Internet Explorer und die Spielekonsole Xbox 360.
Trotz des Urteils ist nicht zu erwarten, dass die Produkte nun tatsächlich schnell aus dem Handel verschwinden. Denn Mannheim ist nur ein Schauplatz dieses Konflikts, der eine der zahlreichen Streitigkeiten um Mobilfunktechnologien und die Vorherrschaft in den "Smart Wars" ist. Der Disput zwischen Motorola und Microsoft beschäftigt die Gerichte in den USA ebenso wie die Wettbewerbshüter zu beiden Seiten des Atlantiks. Dabei geht es neben der vom Landgericht Mannheim am Mittwoch vorläufig beantworteten Frage, ob Microsoft die fraglichen Patente verletzt, auch um die Lizenzierung. Microsoft bringt zu seiner Verteidigung vor, dass Motorola die strittigen Patente – neben dem Videostandard geht es in anderen Verfahren auch um standardisierte WLAN-Techniken – nicht zu fairen Bedingungen lizenzieren will.
Damit rückt ein Gerichtsverfahren in den USA in den Mittelpunkt, das Microsoft noch vor der Patentklage von Motorola angestrengt hatte. Vor dem US-Bundesgericht in Seattle wirft der Software-Riese dem Handyhersteller vor, seine Standardtechniken nicht zu marktüblichen Konditionen zu lizenzieren. Für standardrelevante Patente gilt, dass Lizenzen zu fairen und angemessenen Bedingungen ("fair, reasonable and non-discriminatory" oder kurz FRAND) erteilt werden müssen, sonst finden die vom Patent geschützten Verfahren keine Aufnahme in den betreffenden Industriestandard.
Der Richter in Seattle hatte Motorola vor drei Wochen untersagt, ein in Deutschland mögliches Vertriebsverbot durchzusetzen, um sein Verfahren nicht zu beeinträchtigen. Zumindest bis zum nächsten Termin des US-Verfahrens bleibt es Motorola damit verboten, das Mannheimer Urteil auch durchzusetzen. Zudem ist zu erwarten, dass Microsoft in Deutschland in Berufung gehen und das Oberlandesgericht bitten wird, die Verfügung bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens auszusetzen. So ist nicht damit zu rechnen, dass Windows 7 oder die Xbox kurzfristig aus deutschen Läden verschwinden.
Das betonte auch ein Microsoft-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Mannheimer Urteil sei "eine Etappe auf einem langen Weg, bei dem Motorola am Ende daran erinnert wird, dass solche Patente zu fairen Konditionen lizenziert werden müssen". Dabei weiß Redmond die EU-Kommission auf seiner Seite, die Konzerne wie Motorola und ihren Patenteinsatz im Auge hat. Ernst nimmt Microsoft das Verfahren in Mannheim allerdings dennoch. Das Unternehmen hatte unter anderem wegen des Mannheimer Verfahrens eigens seine Logistik-Zentrale von Deutschland in die Niederlande verlegt.
Microsofts Patentstreit mit Motorola Mobility muss vor dem Hintergrund des branchenweit geführten Patentkriegs um Smartphone-Technologien gesehen werden. Der Internetgigant Google will den Handyhersteller übernehmen, um seinem Mobilbetriebssystem Android im Wettstreit mit den Schwergewichten Apple und Microsoft mit einem eigenen Patentarsenal den Rücken zu stärken. Noch hängt der Mega-Deal an der Zustimmung der Kartellwächter in China. Doch zeigt sich schon das Potenzial des Motorola-Patentschatzes: Neben dem Mannheimer Landgericht sind auch die Hausjuristen der US-Außenhandelsbehörde ITC der Ansicht, dass Microsoft die strittigen Patente verletzt.  


(Quelle: heise.de (vbr))

"Megaupload" Verfahrensfehler könnte Prozess verhindern!

 
Die US-Regierung wirft Megaupload vor, eine kriminelle Organisation zu sein und ist bemüht, dass das Verfahren gegen den Filehoster in den USA stattfindet. Wie jedoch jetzt bekannt wurde, hat der zuständige Richter Zweifel daran, dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, da ein Verfahrensfehler unterlaufen sei.
  Megaupload wurde keine Anzeige zugestellt
Gegenüber der NZ Herald meinte der Richter Liam O'Grady, dass er nicht weiß, ob es jemals zu einem Verfahren kommt, weil Megaupload nie eine Strafanzeige übermittelt wurde, die benötigt wird, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Das dürfte allerdings kein Versehen gewesen sein. Denn der Anwalt von Megaupload, Ira Rothken, meint, dass im Gegensatz zu Personen Unternehmen außerhalb der USA nicht angezeigt werden können.

"Nicht im US-Zuständigkeitsbereich"
 "Meinem Verständnis nach, haben sie es nicht gemacht, weil sie es nicht können. Wir glauben nicht, dass Megaupload wegen kriminellen Machenschaften belangt werden kann, weil es sich nicht innerhalb des US-Zuständigkeitsbereichs befindet", meinte Rothken laut Torrentfreak. Der Anwalt versteht allerdings nicht, warum sich die US-Behörden des Problems nicht bewusst waren.

Weiterer Verfahrensfehler
 Es ist nicht der erste Verfahrensfehler in diesem Fall. Im März erklärte das Neuseeländische oberste Gericht, die Beschlagnahmung von Dotcoms Besitz für "Null und nichtig", da Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den korrekten Antrag gestellt hatten und Dotcom nicht die Möglichkeit hatte sich ausreichend zu verteidigen.

Dotcom ist sauer
Gegenüber Torrentfreak zeigte sich der Megaupload-Gründer erbost und meinte, der Fall sein ein Resultat von "Korruption auf höchster politischer Ebene, die die Interessen der Copyright-Extremisten in Hollywood bedient." Außerdem wirft er der US-Regierung vor 220 Jobs zerstört zu haben. "Wir haben bereits die Todesstrafe ohne Verfahren erhalten und selbst wenn wir für unschuldig befunden werden, was wir werden, kann der Schaden nicht mehr repariert werden", fügte Dotcom hinzu. (soc, derStandard.at, 21.04.2012)