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US-Behörden haben den Filehoster Megaupload geschlossen und vier Mitarbeiter des Unternehmens festgenommen, darunter auch Megaupload-Chef Kim Schmitz alias Kim Dotcom. Die Megaupload-Betreiber sollen rund 175 Millionen US-Dollar mit dem Dienst verdient haben.

Das US-Justizministerium wirft dem Betreiber des Filehosters Megaupload weitreichende Urheberrechtsverletzungen vor und geht im Zusammenhang mit der Website gegen sieben Personen und zwei Unternehmen vor. Ihnen wird vorgeworfen, für Onlinepiraterie zahlreicher urheberrechtlich geschützter Werke in großem Ausmaß verantwortlich zu sein. Sie sollen mit kriminellen Aktivitäten rund 175 Millionen US-Dollar verdient und einen Schaden von rund 500 Millionen US-Dollar angerichtet haben, teilen das FBI und das US-Justizministerium gemeinsam mit.
Im Fokus der US-Behörden stehen die Unternehmen Megaupload Limited und Vestor Limited sowie die Personen dahinter. Diesen drohen wegen verschiedener Vergehen jeweils 5 bis 20 Jahre Haft. Es handle sich um einen der größten Fälle krimineller Urheberrechtsverletzungen in den USA, erklärte das US-Justizministerium.
Der führende Kopf von Megaupload ist nach Angaben der US-Behörden der 37-jährige Kim Schmitz alias Kim Dotcom alias Kim Tim Jim Vestor, der offiziell in Hongkong und Neuseeland lebt. Er habe Megaupload gegründet und sei Direktor und einziger Gesellschafter von Vestor Limited, einem Unternehmen, dem mehrere mit Megaupload verbundene Websites gehören.
Neben Kim Schmitz sind auch die in Deutschland wohnenden Finn Batato (Chief Marketing Officer), Sven Echternach (Head of Business Development), Mathias Ortmann (Chief Technical Officer und Mitgründer), der in der Slowakei lebende Julius Bencko (Grafikdesigner), der Este Andrus Nomm (Leiter der Softwareentwicklung) und der für die Netzwerkstruktur verantwortliche Niederländer Bram van der Kolk angeklagt. Schmitz, Batato, Ortmann und van der Kolk wurden heute auf Antrag der US-Behörden in Neuseeland festgenommen. Nach Bencko, Echternach und Nomm wird noch gefahndet.
Zudem wurden mehr als 20 Hausdurchsuchungen in acht Ländern durchgeführt und dabei Besitz im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar sowie die Server von Megaupload in den USA, den Niederlanden und Kanada beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden 18 Domains beschlagnahmt.
Megaupload.com hatte nach eigenen Angaben mehr als 1 Milliarde Visits, über 150 Millionen registrierte Nutzer und rund 50 Millionen tägliche Besucher. Finanziert wurde der Dienst mit Werbung und kostenpflichtigen Premium-Accounts.
Das Geschäftsmodell von Megaupload habe darauf abgezielt, dass Nutzer populäre urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, die dann Millionen Nutzern zum Download angeboten werden. Dabei sei das Angebot so strukturiert worden, dass die meisten Nutzer davon abgehalten wurden, es zum langfristigen Speichern persönlicher Daten zu nutzen, da Dateien gelöscht wurden, wenn sie nicht regelmäßig heruntergeladen wurden. Nutzer seien zudem für das Hochladen von populären Inhalten finanziell belohnt worden statt ihre Accounts zu sperren.
Eingeleitet wurden die Ermittlungen gegen Megaupload vom FBI, aber auch die Strafverfolgungsbehörden anderer Länder waren beteiligt, etwa das Bundeskriminalamt. Im Februar 2010 wurde berichtet, dass Schmitz eine mit 30 Millionen US-Dollar bewertete Villa in Neuseeland gekauft habe.

Kim Schmitz musste aus dem Panikraum geschnitten werden
Die Festnahme von Kim Schmitz in seinem Anwesen in Neuseeland gestaltete sich nicht ganz einfach. Letztendlich musste die Polizei ihn aus einem Panikraum schneiden, in den sich der Megaupload-Gründer zurückgezogen hatte.
76 Polizisten haben am 20. Januar 2012 ab 7 Uhr Ortszeit das Anwesen von Kim Schmitz in Coatesville in Neuseeland durchsucht. Sie beschlagnahmten dabei 18 Luxusautos im Wert von rund 6 Millionen Dollar, Konten und Staatsanleihen im Wert von insgesamt rund 11 Millionen Dollar sowie Gemälde und elektronische Geräte.
Insgesamt 15 Personen, darunter Kinder, sollen sich zu dem Zeitpunkt in dem Anwesen aufgehalten haben. Der Zutritt war für die Polizei nicht ganz einfach, wie Polizeiinspektor Grant Wormald laut TV New Zealand erläuterte: Obwohl sich die unter anderem mit zwei Hubschraubern gelandeten Polizisten deutlich zu erkennen gegeben hätten, habe sich Kim Schmitz ins Haus zurückgezogen und diverse elektronische Schlösser aktiviert.
Nachdem die Polizei diese Zugangsbarrieren überwunden hatte, zog sich Schmitz laut Wormald in einen sogenannten Panikraum (Safe Room) zurück, den die Polizisten aufschneiden mussten. Dort fanden sie Schmitz mit einer abgesägten Schrotflinte vor.
Im Februar 2010 war berichtet worden, dass Schmitz eine mit 30 Millionen US-Dollar bewertete Villa in Neuseeland gekauft habe.
Schmitz bleibt zusammen mit drei weiteren Angeklagten voraussichtlich mindestens bis Montag in Haft, ein Antrag auf Kaution wurde zunächst abgelehnt.

(Quelle: golem.de)





Neues Urteil zu "kino.to": Streaming ist illegale sukzessive Vervielfältigung

Das Amtsgericht in Leipzig hat einen neuen Fall um das Streaming-Portal "kino.to" verhandelt. Dabei wurde der Mann, der die ausländischen Server zur Bereitstellung der Filme beschaffte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Das Gericht kam außerdem zu der Auffassung, dass es sich bei Streaming um eine "sukzessive Vervielfältigung" handelt, da die Filme partiell bei den Nutzern zwischengespeichert werden. Somit sei auch das Nutzen von Streamingportalen illegal, da hier Filme verbreitet und vervielfältigt werden.

Mit der Argumentation des Leipziger Amtsgerichts könnten alle Nutzer von Streaming-Portalen künftig in rechtliche Schwierigkeiten kommen, weil sie sich strafbar machen. Die österreichische Rechtsprechung geht derweil davon aus, dass nur das Herunterladen von Dateien, ohne sie selbst wieder zur Verfügung zu stellen, nicht illegal ist. 

 (Quelle: www.digitalfernsehen.de)

 

 

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.
Die durchsuchten Personen stehen den Angaben zufolge unter dem dringenden Verdacht, als zentrale Köpfe der beiden Release-Gruppen "Inspired" und "Crucial" für das gemeinschaftliche Veröffentlichen von mindestens 2500 Film-Raubkopien verantwortlich zu sein. In den durchsuchten Rechenzentren befanden sich Server, die von den Release-Gruppen selbst dort unter Verwendung falscher Namen über einen Untermieter aufgestellt wurden. Das führte dazu, dass die Betreiber der Rechenzentren, in denen die Server standen, nicht wussten, welche Mieter sie da im Hause hatten.
Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.
Der Aktion sind offenbar jahrelange Ermittlungen vorausgegangen. Begonnen habe das Verfahren mit einem Strafantrag der GVU vom September 2009, die zuvor über einen langen Zeitraum hinweg die Aktivitäten der beiden Release-Gruppen beobachtet hatte. Allein bis zum August 2009 sollen beide Gruppen zusammen nach GVU-Erkenntnissen mehr als 1600 Filmkopien hergestellt haben, die sie illegal zum Download ins Netz stellten.
Laut Angaben der GVU veröffentlichte die Release-Gruppe "Crucial" am 11. Oktober 2009 die erste deutschsprachige Raubkopie des Films "Harry Potter und der Halbblutprinz" in DVD-Qualität. Die Quelle für das Bildmaterial war ein Original für den skandinavischen Raum, welches mit einem individuellen forensischen Wasserzeichen versehen war. Nach GVU-Erkenntnissen wurde dieses Original auf Veranlassung des Anführers von "Crucial" aus dem Hochsicherheitsbereich eines österreichischen Presswerks gestohlen. Danach nutzten neben "Crucial" mehrere andere Release-Gruppen das Bildmaterial für eigene Raubkopien, indem sie es mit illegalen Tonmitschnitten aus Kinos kombinierten. Bereits am 12. Oktober waren diese Raubkopien auf illegalen Angeboten wie etwa kino.to erhältlich. Innerhalb der folgenden zwölf Tage seien Kopien dieser ersten Raubkopien nahezu 240000 Mal illegal über verschiedene einschlägige Portale heruntergeladen worden. Diese Erkenntnisse habe die GVU den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. (cp)
(Quelle: heise.de)





(USA)Mahnbriefe für Filesharer
In den USA wurden seit Anfang 2010 besonders viele Mahnbriefe wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verschickt
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden in den USA insgesamt über 200.000 mutmaßliche Filesharer abgemahnt. Das berichtet der Blog TorrentFreak, der eine Excel-Tabelle mit den Informationen zu den Fällen veröffentlicht hat. Den Personen, bei denen es sich fast ausschließlich um BitTorrent-Nutzer handelt, wird vorgeworfen urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich verbreitet zu haben.
Größter Kläger "The Hurt Locker"
Die Nutzer werden in den Abmahnungen zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert, andernfalls wird ihnen mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Soweit sei es bislang aber in keinem der insgesamt 201.828 Fälle gekommen. Davon seien noch 145.417 Fälle offen. Die Produzenten von "The Hurt Locker" zeichnen dabei für die größte Abmahnwelle verantwortlich. Insgesamt wurden 24.583 Filesharer abgemahnt.
Erträgliches Geschäft
Ob die Forderungen gegenüber den Nutzern überhaupt rechtmäßig sind, wurde vor Gericht noch nicht beurteilt. Die Rechteinhaber und deren Lobby setzen darauf, dass sich die Nutzer von einem Gerichtsverfahren und möglicherweise noch höheren Kosten einschüchtern lassen. Die Drohungen dürften ein lukratives Geschäft für die Rechteinhaber darstellen. Wenn sich auch nur die Hälfe der Abgemahnten zu einer Zahlung von durchschnittlich 2.500 US-Dollar bereit erklärt, fließt eine Viertelmilliarde Dollar in die Kassen der Studios und deren Anwälte. (red)
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