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Drei.to offline: Betreiber nimmt Filesharing-Seite aus Angst vor Strafverfolgung vom Netz!

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Mit der Festnahme der Verantwortlichen hinter der Film-Streaming-Webseite kino.to haben die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Initiator der Aufnahme des Strafverfahrens sowie die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar ein Exempel statuieren können: Aus Angst vor Strafverfolgung schmiss der Betreiber des Filesharing-Portals drei.to nun Angaben der GVU zufolge ebenfalls das Handtuch.

Der drei.to-Betreiber sei durch die 'kino.to'-Polizeiaktion derart eingeschüchtert worden, dass er seine eigene Webseite aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung nun kurzerhand selbst vom Netz nahm, so ein Sprecher der GVU. Dies sei einer Stellungnahme des Betreffenden zu entnehmen, der das Portal angeblich erst vor zwei Monaten übernommen haben will.

Drei.to ermöglichte den Angaben der GVU zufolge illegalen Zugriff auf mehr als 57.000 Videospiele für PCs und Konsolen-Systeme. Dazu zählten allein 337 Titel für die PlayStation 3 und 2.000 Dateien mit Spielen für den Nintendo DS. Zudem waren auf der Webseite auch Links zu Musik- und Film-Raubkopien sowie zu pornografischen Inhalten zu finden.

Maßgeblich für die Abschaltung des Angebots dürfte jedoch auch die Verurteilung eines früheren Betreibers gewesen sein: Mitte April 2011 erging gegen diesen ein Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen des Markenrechts. Der Betroffene soll das Portal von Dezember 2007 bis Juli 2009 betrieben und in den besten Zeiten rund 30.000 Euro damit erwirtschaftet haben, bevor er den gesamten Web-Auftritt schließlich für 85.000 Euro weiterverkaufte.

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