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kino.to: Keine Strafe für Nutzer!!

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Der Warntext der gesperrten Internetseite kino.to ist eindeutig: "Internetnutzer, die widerruflich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder verbreitet haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung retten." Viele Nutzer, die bis jetzt den Komfort des Filmeschauen bei kino.to genossen haben, befürchten nun ein hartes Durchgreifen von Polizei / GVU. 
Alles Schwachsinn, hat das Internetmagazin ct herausgefunden. Denn: den Beweis, das ein Nutzer tatsächlich ein geschütztes "Filmwerk" auf kino.to angeschaut hat, kann niemand erbringen. Damit kann auch niemand wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt werden.
Warum nicht? Erstens, weil kino.to wahrscheinlich garnicht die IP-Adressen seiner Besucher gespeichert hat. Dazu bräuchte man die Server-Logs. Auch wenn die Polizei diese erhalten sollte, können damit keine Daten zugeordnet werden: Denn die Provider speichern die Daten meist nur für sieben Tage. Allenfalls Nutzer, die eine feste IP-Adressen verwendet haben, könnten ein Problem bekommen. 
Zweitens ist das Nutzen von Streamingportalen zur Zeit noch eine juristische Grauzone. Also selbst wenn die letztgenannten Nutzer mit fester IP festgestellt werden könnten, ist noch lange nicht geklärt, ob sie auch eine Straftat begangen haben. Darüber streiten sich die Experten jetzt erstmal vor dem Bundesverfassungsgericht

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