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Neues Urteil zu "kino.to": Streaming ist illegale sukzessive Vervielfältigung

Neues Urteil zu "kino.to": Streaming ist illegale sukzessive Vervielfältigung

Das Amtsgericht in Leipzig hat einen neuen Fall um das Streaming-Portal "kino.to" verhandelt. Dabei wurde der Mann, der die ausländischen Server zur Bereitstellung der Filme beschaffte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Das Gericht kam außerdem zu der Auffassung, dass es sich bei Streaming um eine "sukzessive Vervielfältigung" handelt, da die Filme partiell bei den Nutzern zwischengespeichert werden. Somit sei auch das Nutzen von Streamingportalen illegal, da hier Filme verbreitet und vervielfältigt werden.

Mit der Argumentation des Leipziger Amtsgerichts könnten alle Nutzer von Streaming-Portalen künftig in rechtliche Schwierigkeiten kommen, weil sie sich strafbar machen. Die österreichische Rechtsprechung geht derweil davon aus, dass nur das Herunterladen von Dateien, ohne sie selbst wieder zur Verfügung zu stellen, nicht illegal ist. 

 (Quelle: www.digitalfernsehen.de)

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