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Neues Urteil zu "kino.to": Streaming ist illegale sukzessive Vervielfältigung

Neues Urteil zu "kino.to": Streaming ist illegale sukzessive Vervielfältigung

Das Amtsgericht in Leipzig hat einen neuen Fall um das Streaming-Portal "kino.to" verhandelt. Dabei wurde der Mann, der die ausländischen Server zur Bereitstellung der Filme beschaffte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Das Gericht kam außerdem zu der Auffassung, dass es sich bei Streaming um eine "sukzessive Vervielfältigung" handelt, da die Filme partiell bei den Nutzern zwischengespeichert werden. Somit sei auch das Nutzen von Streamingportalen illegal, da hier Filme verbreitet und vervielfältigt werden.

Mit der Argumentation des Leipziger Amtsgerichts könnten alle Nutzer von Streaming-Portalen künftig in rechtliche Schwierigkeiten kommen, weil sie sich strafbar machen. Die österreichische Rechtsprechung geht derweil davon aus, dass nur das Herunterladen von Dateien, ohne sie selbst wieder zur Verfügung zu stellen, nicht illegal ist. 

 (Quelle: www.digitalfernsehen.de)

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.
Die durchsuchten Personen stehen den Angaben zufolge unter dem dringenden Verdacht, als zentrale Köpfe der beiden Release-Gruppen "Inspired" und "Crucial" für das gemeinschaftliche Veröffentlichen von mindestens 2500 Film-Raubkopien verantwortlich zu sein. In den durchsuchten Rechenzentren befanden sich Server, die von den Release-Gruppen selbst dort unter Verwendung falscher Namen über einen Untermieter aufgestellt wurden. Das führte dazu, dass die Betreiber der Rechenzentren, in denen die Server standen, nicht wussten, welche Mieter sie da im Hause hatten.
Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.
Der Aktion sind offenbar jahrelange Ermittlungen vorausgegangen. Begonnen habe das Verfahren mit einem Strafantrag der GVU vom September 2009, die zuvor über einen langen Zeitraum hinweg die Aktivitäten der beiden Release-Gruppen beobachtet hatte. Allein bis zum August 2009 sollen beide Gruppen zusammen nach GVU-Erkenntnissen mehr als 1600 Filmkopien hergestellt haben, die sie illegal zum Download ins Netz stellten.
Laut Angaben der GVU veröffentlichte die Release-Gruppe "Crucial" am 11. Oktober 2009 die erste deutschsprachige Raubkopie des Films "Harry Potter und der Halbblutprinz" in DVD-Qualität. Die Quelle für das Bildmaterial war ein Original für den skandinavischen Raum, welches mit einem individuellen forensischen Wasserzeichen versehen war. Nach GVU-Erkenntnissen wurde dieses Original auf Veranlassung des Anführers von "Crucial" aus dem Hochsicherheitsbereich eines österreichischen Presswerks gestohlen. Danach nutzten neben "Crucial" mehrere andere Release-Gruppen das Bildmaterial für eigene Raubkopien, indem sie es mit illegalen Tonmitschnitten aus Kinos kombinierten. Bereits am 12. Oktober waren diese Raubkopien auf illegalen Angeboten wie etwa kino.to erhältlich. Innerhalb der folgenden zwölf Tage seien Kopien dieser ersten Raubkopien nahezu 240000 Mal illegal über verschiedene einschlägige Portale heruntergeladen worden. Diese Erkenntnisse habe die GVU den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. (cp)

(Quelle: heise.de)