Bonnie Wright (20), die Darstellerin von Ginny Weasley aus den "Harry Potter"-Filmen, zeigte sich jetzt auf dem roten Teppich einer Charity-Veranstaltung in London.
Wer Filme online stellt, kann Urheberrechte verletzen!!
Info
Betreiber von Internet-Cafés sind auch für die - möglicherweise illegalen - Tauschbörsenaktivitäten ihrer Kunden verantwortlich.
Wer als Betreiber eines Internetcafés einen Internetanschluss öffentlich zugänglich macht, ist urheberrechtlich verantwortlich, wenn seine Kunden den Anschluss für die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen und Musik nutzen.
Hierauf verweist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz unter Hinweis auf einen kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 25.11.2010 (Az. 310 O 433/10).
Der Fall
In dem durch die Hamburger Richter im Wege der einstweiligen Verfügung zu entscheidenden Fall ging es um die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung eines Filmes durch ein sog. Filesharing-System im Internet. Der Rechteinhaber hatte diesbezüglich den Betreiber eines Internetcafés, über dessen Internetanschluss der Film in die Online-Tauschbörse eingestellt wurde, auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Nach Ansicht der hanseatischen Richter hatte der Internetcafé-Betreiber als Antragsgegner hier für die eingetretene Rechtsverletzung einzustehen. Auch wenn feststehe, dass der Film von einem der Kunden ins Internet gestellt worden sei, so hafte der Anschlussinhaber jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Die Überlassung eines Internetzugangs an Dritte berge immer die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit in sich, dass von Dritten Urheberrechtsverletzungen über diesen Internetzugang begangen werden. Weiter stellte das Gericht heraus, dass dem Inhaber des Internetanschlusses Maßnahmen zu Verhinderung solcher Rechtsverletzungen möglich und zumutbar sind. So könne man insbesondere die für das Filesharing erforderlichen Ports sperren, um einen Zugriff zu verhindern. Wer solche Maßnahmen nicht ergreift, müsse sich das widerrechtliche Verhalten der Nutzer des Anschlusses zurechnen lassen.
(Quelle: computerwoche.de)
Boxify.me: Filesharing gratis, anonym und unsicher!!
Info
Dienste wie Dropbox oder Fyles werden gern genutzt, um Dateien schnell auszutauschen. Doch im Vergleich mit dem kostenlosen Boxify sind diese zwei Dienste zu kompliziert. Boxify begrenzt weder Anzahl an Uploads und Downloads, erfordert keine Anmeldung und läuft komplett ohne Installation. Einfach die Web-App starten und Dateien hochladen. Diese Dateien landen auf einer Webseite, deren Link man mit anderen Nutzern teilen kann. Jeder, der diesen Link kennt, kann auf die Seite ebenfalls Dateien hoch- und runterladen.
Einfach, aber unsicher
Boxify erstellt die Links für gemeinsame Dateien automatisch. Diese sind in der Regel sehr kryptisch, User können sie deshalb selbst noch anpassen. Doch Vorsicht: Jeder der den Link kennt, hat Vollzugriff auf sämtliche Dateien. So könnten Unbefugte selbst Dateien hochladen und auch alle Dateien runterladen. Boxify.me eignet sich deshalb nur für unsensible Daten, die schnell getauscht werden müssen.
Boxify erstellt die Links für gemeinsame Dateien automatisch. Diese sind in der Regel sehr kryptisch, User können sie deshalb selbst noch anpassen. Doch Vorsicht: Jeder der den Link kennt, hat Vollzugriff auf sämtliche Dateien. So könnten Unbefugte selbst Dateien hochladen und auch alle Dateien runterladen. Boxify.me eignet sich deshalb nur für unsensible Daten, die schnell getauscht werden müssen.
Keine Chance für große Dateien
Um den Datentraffic im Zaum zu halten und Boxify nicht zur Raubkopierbörse zu machen, gibt es aber eine restriktive Begrenzung der Dateigröße. Bei 25 MByte pro Datei ist Schluss. Zwar kann man große Dateien mit File-Splittern zerhacken und die Einzelteile hochladen, da der Upload-Manager aber auf Flash basiert, lassen sich auch nicht unbegrenzt viele Stücke gleichzeitig hochladen. Je nach Auslastung der Server gibt es früher oder später einen Timeout, Wichtig: Momentan ist es auch noch nicht möglich, Dateien auf Boxify wieder zu löschen. (jg)
Um den Datentraffic im Zaum zu halten und Boxify nicht zur Raubkopierbörse zu machen, gibt es aber eine restriktive Begrenzung der Dateigröße. Bei 25 MByte pro Datei ist Schluss. Zwar kann man große Dateien mit File-Splittern zerhacken und die Einzelteile hochladen, da der Upload-Manager aber auf Flash basiert, lassen sich auch nicht unbegrenzt viele Stücke gleichzeitig hochladen. Je nach Auslastung der Server gibt es früher oder später einen Timeout, Wichtig: Momentan ist es auch noch nicht möglich, Dateien auf Boxify wieder zu löschen. (jg)
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(Quelle: chip.de)
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