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Abmahnungen wegen Filesharing Delikten werden täglich zu tausenden an Benutzer von Internettauschbörsen versendet.
Die Absender sind meist Rechtsanwaltskanzleien, die nichts anderes machen als Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und abzumahnen. Dabei werden meist auch psychologischen Aspekte mit in Betracht gezogen, wo die Empfänger der Abmahnungen, z.B. wegen dem Download eines Pornofilms mit 2000 Euro und mehr zur Kasse gebeten werden und diese dann ungeprüft, aus Scham, von Empfängern gezahlt werden.
Filesharing ist ein Austausch von Dateien wo sich der Nutzer dazu verpflichtet, anderen Nutzern über das Internet einen Teil seiner Dateien zur Verfügung zu stellen und er im Gegenzug die Möglichkeit erhält, auf vorhandene Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen.
Die Nutzung von Programmen wie BitTorrent oder eMule (früher eDonkey2000) und viele andere mehr, ist grundsätzlich nicht strafbar aber die meisten Dateien die getauscht werden unterliegen dem Urheberrecht, welches den Tauschbörsenbenutzer nicht immer in seiner ganzen Tragweite bewusst ist.
Indem man eine urheberrechtliche Datei downloadet, bietet man auch einen Teil der Datei, die sich schon auf dem eigenen PC befindet, der Öffentlichkeit an. Entgegen früheren (ersten) Rechtsprechungen, wo Dateien nur „vollständig“ als Datei, im rechtlichen Sinne, angesehen wurden, ist heute die Vollständigkeit der Datei nicht mehr relevant.
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Ganz FALSCH ist, nichts zu tun. In diesem Fall riskieren Sie, daß gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, durch die Ihnen ein deutsches Gericht bei Androhung einer Strafe in empfindlicher Höhe untersagt wird, weiterhin das Werk zum Download anzubieten. Weitere unangenehme Folge sind hohe Gerichts- und Anwaltskosten.
Auch FALSCH ist es, vorschnell und unüberlegt die von der Abmahnkanzlei beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden, denn meist beinhaltet dies ein Anerkenntnis des von den Abmahnanwälten angebotenen "Vergleichsbetrages", der je nach Fall ca. zwischen 290,00 EUR und 1.200,00 EUR liegt. Dann ist sprichwörtlich "der Sack zu", und der Betrag ist zu zahlen.
RICHTIG ist dagegen, den konkreten Einzelfall einer kompetenten Prüfung zu unterziehen, denn Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung und es gibt der Punkte viel, hinsichtlich derer eine erhaltene Abmahnung auf "Herz und Nieren" geprüft werden kann.
Auch die geforderte Unterlassungserklärung ist genau zu betrachten, denn man sollte sich bewußt sein , wozu man sich rechtsverbindlich verpflichtet und z.B. wissen, daß man sich nach den von dem Abmahnanwälten vorformulierten Erklärungen zu etwas verpflichtet, woran man über einen Zeitraum von 30 Jahren gebunden ist.
(Quelle: halle-saalekreis-netzwerk.de)